AGB Webservices
WebService-Vertrag
mit der pbdirekt, Praun, Binder und Partner GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Edgar Praun und Alexander Huscheck Kranstr. 8, 70499 Stuttgart (nachfolgend \"pbdirekt\" genannt).
Präambel
pbdirekt hat den modular aufgebauten Webservice „CRM-Tool-Suite“ entwickelt. Bei dieser urheberrechtlich zu Gunsten von pbdirekt geschützter Software handelt es sich um eine webbasierte Unternehmenssoftware, die es ermöglicht, unterschiedliche Prüfungen online durchführen zu können. pbdirekt stellt diesen WebService zur Nutzung über das Internet als Software as a Service (SaaS)-Lösung bereit. Der Kunde möchte den Webservice „CRM-Tool-Suite“ nutzen. Vor diesem Hintergrund schließen die Vertragsparteien folgenden Webservice-Vertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“ genannt):
1. Vertragsgegenstand
1.1 Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung des Programmpakets „CRM-Tool-Suite“ zur Nutzung seiner Funktionalitäten gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Die einzelnen in dem Programmpaket „CRM-Tool-Suite“ enthaltenen Programmmodule sind in der auf „www.pbdirekt.de“ einsehbaren und herunterladbaren Leistungszusammenfassung spezifiziert. Der konkrete Funktionsumfang der Software sowie die kundenseitig notwendigen Hard- und Softwareeinsatzbedingungen der Software ergeben sich aus der Benutzerdokumentation beziehungsweise aus den Systemvoraussetzungen. Die Software „CRM-Tool-Suite“ sowie die in der Leistungszusammenfassung genannten Programmmodule werden nachfolgend als „Vertragssoftware“ bezeichnet.
1.2 pbdirekt stellt dem Kunden die in der Leistungszusammenfassung und in der Benutzerdokumentation abschließend beschriebene Vertragssoftware zur Nutzung über das Internet bereit. Der Kunde erhält somit die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Vertragssoftware, welche auf einem zentralen Server gehostet wird, mittels Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten der Vertragssoftware im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.
1.3 Für die Nutzung der Software durch den Kunden ist keine gesonderte Zugriffssoftware von pbdirekt erforderlich. Der Zugriff erfolgt über das Internet via SOAP-Schnittstelle, die beim Kunden in das System eingebunden werden muss. Dies ist von Kundenseite aus vorzunehmen. Die nähere Spezifikation der Einbundung finden Sie in der „Technischen Spezifikation“.
1.4 Übergabe für die vertraglichen Leistungen von pbdirekt ist der Routerausgang des von pbdirekt genutzten Rechenzentrums. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Internetverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
1.5 Die Vertragssoftware steht an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die durchschnittliche Verfügbarkeit während der Betriebszeiten beträgt 98,5 % im Monatsmittel. Während der übrigen Zeiten („Wartungszeiten“) kann die Anwendung dennoch, ggf. mit Unterbrechungen und Einschränkungen verfügbar sein; es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Nutzungsmöglichkeit. Standartwartungsarbeiten erfolgen jeden Donnerstag nach dem 2. Dienstag im Monat. Hier kann es zwischen 20:00 und 24:00 Uhr zu Stöhrungen kommen. Bei diesen Wartungsarbeiten wird der Kunde nicht noch einmal gesondert informiert. In Ausnahmefällen können weitere Wartungsarbeiten innerhalb der Betriebszeiten erforderlich sein, worüber der Kunde rechtzeitig zu informieren ist (s. Ziffer 2.4, Pflichten von pbdirekt).
1.6 Die Benutzerdokumentationen der Vertragssoftware werden dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Diese liegen grundsätzlich in deutscher Sprache vor und enthalten nähere Hinweise und Bestimmungen zur Nutzung der Vertragssoftware. Soweit dem Kunden zusätzlich fremdsprachige, von Dritten hergestellte Softwareapplikationen bereitgestellt werden und von dem Dritthersteller keine deutsche Fassung der Benutzerdokumentation allgemein erhältlich ist, kann die Benutzerdokumentation auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
2. Pflichten von pbdirekt
2.1 pbdirekt übernimmt die Pflege der Vertragssoftware, insbesondere die Diagnose und Beseitigung von Mängeln innerhalb angemessener Zeit. Mängel sind wesentliche Abweichungen von der vertraglich festgelegten Spezifikation. Zusätzliche Pflegeleistungen können gegen gesonderte Vergütung durch pbdirekt erbracht werden.
2.2 pbdirekt stellt dem Kunden den in der Leistungszusammenfassung abschließend beschriebenen Speicherplatz zur Verfügung und übernimmt die Sicherung der übertragenen Daten, soweit dieses in den Funktionen definiert ist.
2.3 pbdirekt wird Virenscanner und Firewalls einsetzen, um so unberechtigte Zugriffe auf die Daten des Kunden und die Übermittlung schädigender Daten, insbesondere Viren, zu verhindern bzw. zu unterbinden, soweit dies mit angemessenem wirtschaftlichem und technischem Aufwand möglich ist. Es ist dem Kunden jedoch bekannt, dass ein vollständiger Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist. Falls eine Gefährdung nicht auf andere Weise technisch, wirtschaftlich angemessen und erfolgversprechend beseitigt werden kann, ist pbdirekt berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten des Kunden zu löschen. pbdirekt wird den Kunden hiervon unterrichten.
2.4 Falls in den Betriebszeiten Wartungsarbeiten erforderlich werden und die Anwendung deshalb nicht zur Verfügung steht, wird pbdirekt den Kunden hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Mit Ausnahme der Standardwartung.
2.5 Soweit nicht ausdrücklich vorstehend erwähnt, schuldet pbdirekt keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist pbdirekt nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen verpflichtet. Jedoch können mit einer Zusatzvereinbarung ein/oder mehrere Projektaufträge erteilt werden, die es ermöglichen, die Standardsoftware individuell anzupassen, soweit dies im Rahmen der Erweiterungsmöglichkeiten der Vertragssoftware möglich ist.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.
3.2 Der Kunde nennt pbdirekt bis zum Vertragsschluss einen Ansprechpartner, der insbesondere die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und von Seiten des Kunden berechtigt wird, Entscheidungen bezüglich der Durchführung dieses Vertrages rechtsverbindlich zu treffen. Der Kunde kann einen anderen oder weitere Ansprechpartner benennen. Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind pbdirekt unverzüglich mitzuteilen.
3.3 Der Kunde wird darüber hinaus in alleiniger Verantwortung dafür sorgen, dass die Nutzer der Vertragssoftware über einen Internetanschluss und eine geeignete Soft- und Hardwareausstattung bzw. -konfiguration gemäß den Bestimmungen der Beschreibung „Systemvoraussetzungen“ bzw. „Technischen Beschreibung“ verfügen. Die Bedienung und Aufrechterhaltung dieser technischen Voraussetzungen liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
3.4 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Anzeichen für eine unrechtmäßige Erlangung von Nutzungs- und Zugangsberechtigungen durch einen Dritten oder deren Missbrauch umgehend zu melden. Hierzu verpflichtet der Kunde auch alle die Nutzer, bevor diese die Vertragssoftware nutzen dürfen oder Zugangsdaten erhalten.
3.5 Im Falle einer unberechtigten Nutzung bzw. Nutzungsüberlassung hat der Kunde pbdirekt auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
3.6 Der Kunde wird darüber hinaus die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. Auch im Übrigen wird der Kunde sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen beachten.
3.7 Der Kunde wird die Vertragssoftware in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine gesetzeswidrigen Inhalte übermitteln oder durch Nutzung der Vertragssoftware gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßen. Der Kunde wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen
3.8 In Programme, die von pbdirekt betrieben werden, wird der Kunde nicht eingreifen und keinen Eingriff dulden. Ferner wird der Kunde nicht unbefugt in die Datennetze von pbdirekt eindringen oder dies versuchen.
3.9 Der Kunde wird Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen pbdirekt unverzüglich schriftlich melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt. Im weiteren Verlauf der Fehlersuche wird er pbdirekt aktiv unterstützen und ihr insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die pbdirekt zur Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt. Stellt sich nach Prüfung einer Mangelmitteilung des Kunden durch pbdirekt heraus, dass der Mangel nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von pbdirekt aufgetreten ist, kann pbdirekt dem Kunden die Kosten der Prüfung der Fehlermeldung zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung stellen. Konnte der Kunde auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von pbdirekt aufgetreten ist, so entfällt die Pflicht des Kunden zum Aufwandsersatz.
3.10 Bei der Nutzung der Vertragssoftware sowie der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. pbdirekt überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit, noch auf Virenfreiheit hin.
3.11 Der Kunde wird die an pbdirekt übermittelten Daten und Inhalte regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal täglich, sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten. Im Falle eines bei pbdirekt eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich auf den Server von pbdirekt übertragen.
3.12 Der Kunde wird vor Übermittlung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. Schließlich wird der Kunde während der Vertragslaufzeit seine im System vorhandenen Datenbestände durch Downloads regelmäßig sichern.
3.13 Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.
3.14 Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn pbdirekt ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
4. Nutzungsrechte
4.1 pbdirekt räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Vertragssoftware auf dem System im Rechenzentrum von pbdirekt zu nutzen. Eine Überlassung der Vertragssoftware selbst erfolgt nicht.
4.2 Soweit pbdirekt während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Vertragssoftware bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. pbdirekt ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle in diesem Vertrag abweichend vereinbart wurde.
4.3 Rechte die dem Kunden vorstehend nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Vertragssoftware über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen. Es ist ebenfalls nicht gestattet, die Vertragssoftware zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere zu vermieten oder zu verleihen.
4.4 Über die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Vertragssoftware oder fremde Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen.
4.5 Wird die vertragsgemäße Nutzung der Vertragssoftware ohne Verschulden von pbdirekt durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist pbdirekt berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. pbdirekt wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
5. Leistungsänderungen
5.1 pbdirekt ist berechtigt die Vertragsleistung anzupassen, wenn dabei die Leistungsmerkmale, wie in der Leistungszusammenfassung und der Benutzerdokumentation beschrieben, im Wesentlichen weiterhin erfüllt sind. pbdirekt wird den Kunden über die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail hinweisen.
5.2 Eine Anpassung der Vertragsleistung durch pbdirekt ist auch bei vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Dies ist z. B. der Fall bei Störung der Leistungserbringung durch Subunternehmer. Dabei wird pbdirekt, wie Ziffer 5.1 vorgegeben, die Leistungsmerkmale im Wesentlichen erhalten und den Kunden informieren.
5.3 Der Kunde kann den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per Email widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen und Ergänzungen Vertragsbestandteil. pbdirekt wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Verhaltens hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung fristgerecht, kann pbdirekt den Vertrag mit einer Frist vom einem Monat zum Monatsende kündigen.
6. Vergütung
6.1 Die Vergütung für die Nutzung der Vertragssoftware und aller weiteren Leistungen ist in der Leistungszusammenfassung geregelt. Sie besteht aus einer monatlichen Basispauschale für die Bereitstellung und einen Vergütungsanteil in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität. Soweit pbdirekt weitere in diesem Vertrag nicht ausdrücklich genannte Leistungen erbringt, gelten hierfür die jeweils bei pbdirekt gültigen Preise.
6.2 Die laufenden Vergütungen werden monatlich im Voraus jeweils zum 1. eines jeden Monats fällig. Andere Leistungen werden nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung bei dem Kunden fällig.
6.3 Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird zusätzlich zu der Vergütung getrennt in Rechnung gestellt.
6.4 Der Kunde hat die Nutzung der Vertragssoftware unter den ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten auch dann zu vergüten, wenn sie durch unbefugte Dritte erfolgt. Der Kunde wird von der Pflicht zur Zahlung der Vergütung nur frei, wenn er nachweisen kann, dass er die Nutzung durch Dritte nicht zu vertreten hat.
6.5 Die Vergütungspflicht besteht auch dann, wenn der Kunde trotz eines begründeten Verdachts, dass die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind, pbdirekt nicht unverzüglich informiert. Ab dem Zeitpunkt (Zugang der Information bei pbdirekt), da der Kunde pbdirekt über den begründeten Verdacht informiert hat, entfällt die Vergütungspflicht des Kunden.
6.6 Kann der Kunde die Vertragssoftware aus Gründen die in seiner Spähre liegen nicht nutzen (z.B. defekte Hardware des Kunden, gestörte Internetverbindung des Kunden), so entbindet ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütungen.
6.7 Zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten hat pbdirekt das Recht, die Preise und Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. pbdirekt wird dem Kunden die Änderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als 10 % des bisherigen Preises ausmacht. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise.
6.8 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde kann Forderungen aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von pbdirekt an Dritte abtreten.
7. Verzugsfolgen
7.1 Kommt der Kunde
7.1.1 für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise/Vergütung in Verzug oder
7.1.2 in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Gesamtbetrages, der dem Entgelt für zwei Monate entspricht, in Verzug, ist pbdirekt berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen.
7.2 Kann pbdirekt einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweisen, so tritt dieser an Stelle des in Ziffer 7.1.2 pauschalierten Schadens.
7.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt pbdirekt vorbehalten.
7.4 Gerät pbdirekt mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen setzen. Erfolgt die betriebsfähige Bereitstellung auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, ist der Kunde berechtig vom Vertrag zurück zu treten.
8. Mängel
8.1 Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen haftet pbdirekt nach Maßgabe dieser Ziffer 8,soweit Beeinträchtigungen nicht auf Einschränkungen der Verfügbarkeit beruhen.
8.2 Sind die von pbdirekt nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird pbdirekt innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelrüge durch den Kunden die Leistungen nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die pbdirekt zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelhaftung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches.
8.3 Schlägt die mangelhafte Erbringung aus Gründen, die pbdirekt zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht der Minderung ist der Höhe nach auf die auf den mangelhaften Leistungsteil entfallene monatliche Vergütung beschränkt.
8.4 Erreicht die Minderung nach vorstehender Ziffer 8.3 in zwei aufeinander folgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals den in Ziffer 8.3 aufgeführten Höchstbetrag, kann der Kunde ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen.
8.5 Weitergehende und andere als in dieser Ziffer 8 ausdrücklich genannten Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen nicht, soweit pbdirekt nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen weitergehend haftet.
9. Rechte Dritter
9.1 Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist pbdirekt berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte besteht. pbdirekt wird den Kunden in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist pbdirekt unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die pbdirekt durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann pbdirekt dem Kunden zu den jeweils bei pbdirekt gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er pbdirekt den daraus entstehenden Schaden ersetzen und pbdirekt insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
9.2 Soweit der Kunde wegen der vertragsgemäßen Nutzung der von pbdirekt erbrachten Leistungen wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter gerichtlich verurteilt wird, stellt pbdirekt den Kunden von diesen Ansprüchen unter folgenden Voraussetzungen frei:
9.2.1 Der Kunde benachrichtigt pbdirekt unverzüglich schriftlich, sobald er von den gegen ihn geltend gemachten Ansprüchen Kenntnis erlangt hat, und
9.2.2 der Kunde räumt pbdirekt die Kontrolle über alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ein. Insbesondere wird der Kunde kein gerichtliches oder außergerichtliches Anerkenntnis über Ansprüche des Dritten abgeben, und
9.2.3 der Kunde unterstützt pbdirekt bei der Abwehr oder Beilegung der Ansprüche in angemessener Weise.
9.3 Über die Freistellungsverpflichtung nach vorstehender Ziffer 9.2 hinaus ist pbdirekt dem Kunden nur dann zum Schadensersatz wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter verpflichtet, wenn pbdirekt an der Verletzung ein Verschulden trifft.
9.4 Die Rechte des Kunden gemäß dieser Ziffer 9 bestehen nicht, soweit die Verletzung von Schutzrechten Dritter daraus resultiert, dass der Kunde
9.4.1 eine Änderung an den vertraglichen Leistungen durchgeführt hat, die von pbdirekt nicht im Rahmen dieses Vertrages oder in sonstiger Weise schriftlich genehmigt wurde oder
9.4.2 die vertraglichen Leistungen in anderer Weise als zum Zwecke dieses Vertrages benutzt, oder
9.4.3 sie mit Hard- oder Software kombiniert, die nicht den in derBeschreibung „Systemvoraussetzungen“ genannten Erfordernissen entspricht.
10. Haftung
pbdirekt haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, abschließend wie folgt:
10.1 pbdirekt haftet für einen von pbdirekt zu vertretenden Personenschaden unbeschränkt. Bei einem von ihr zu vertretenden Sachschaden ersetzt pbdirekt den Aufwand für die Wiederherstellung oder Neubeschaffung der Sachen bis zu einem Betrag von €100.000 je Schadensereignis. Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.
10.2 Die Haftungsbegrenzung Ziffer 10.1 gilt nicht für Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.3 Weitergehende und andere als in diesem Vertrag ausdrücklich genannte Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Recht, sind ausgeschlossen, soweit nicht im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften weitergehend gehaftet wird.
10.4 Teilt der Kunde Anzeichen eines möglichen Missbrauchs von Zugangsdaten gem. Ziffer 3.4 pbdirekt nicht umgehend mit, so trägt er den auf Grund der verzögerten oder unterlassenen Mitteilung entstehenden Schaden.
10.5 Bei einem schwerwiegenden oder anderem Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten Verstößen ist pbdirekt berechtigt, nach ihrer Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ganz, teilweise oder vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Kosten, die pbdirekt durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann pbdirekt dem Kunden zu den jeweils bei pbdirekt gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er pbdirekt gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
10.6 Für jeden einzelnen Fall, in dem der Kunde vertragswidrig die Nutzung der Vertragssoftware durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer von zwei Jahren für einen einzelnen Nutzer angefallen wäre.
10.7 Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Alle weitergehenden Rechte von pbdirekt bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.
11. Datenschutz, Datensicherheit, Vertraulichkeit
11.1 Beide Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland und der EU gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
11.2 Beide Vertragspartner werden darüber hinaus die Bestimmungen, die für die Auftragsdatenverarbeitung und für das Rechenzentrum anwendbar sind, beachten und werden die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten im Sinne von Artikel 32 DSGVO treffen.
11.3 pbdirekt kann Unteraufträge vergeben, hat aber den Unterauftragnehmer eine entsprechende datenschutzrechtliche Verpflichtung aufzuerlegen.
11.4 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch pbdirekt personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes pbdirekt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
11.5 Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Verantwortlicher“ bleibt (Artikel 4.7). Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten, (eingegebenen, verarbeiteten, gespeicherten oder ausgegebenen Daten) allein berechtigt. pbdirekt nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde. pbdirekt ist nur berechtigt, die kundenspezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und/oder zu nutzen; insbesondere ist es pbdirekt verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden die kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn insoweit eine Änderung oder Ergänzung der kundenspezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist pbdirekt im Rahmen des datenschutzrechtlich zulässigen während der Geltung dieses Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden berechtigt.
11.6 Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Vertragssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu Artikel 32 DSGVO sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs von pbdirekt mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der Vertragssoftware nach diesem Vertrag.
11.7 Die Vertragspartner werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung dieses Vertrages erhalten und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, nur zur Durchführung dieses Vertrages verwenden und, solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, vertraulich behandeln. Die Vertragspartner werden ihren von diesem Vertrag betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach dem Kündigen dieses Vertrages für weitere zwei Jahre, gerechnet ab Vertragsende, bestehen.
12. Vertragslaufzeit, Kündigung, Vertragsende
12.1 Nach Vertragsunterzeichnung übersendet pbdirekt dem Kunden an die von ihm angegebene Emailadresse eine Email mit Registrierungsdaten und einem Verbindungslink, mit denen der Kunde die Vertragssoftware nutzen kann. Die Laufzeit ist unbegrenzt und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung.
12.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden.
12.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht insbesondere, wenn:
12.3.1 ein Vertragspartner gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt und den Verstoß auch nach Aufforderung durch den anderen Vertragspartner nicht binnen angemessener Frist beseitigt, oder
12.3.2 ein Vertragspartner wiederholt gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt, oder
12.3.3 einem Vertragspartner das Festhalten am Vertrag infolge von höherer Gewalt (s. Ziffer 13.2) nicht zumutbar ist, oder
12.3.4 über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder
12.3.5 ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
12.4 Alle Kündigungen nach diesem Vertrag sind nur wirksam wenn sie schriftlich erfolgen.
12.5 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. Hierzu wird pbdirekt insbesondere
12.5.1 die im Rahmen des Vertrages gespeicherten Daten des Kunden sowie eventuell im Rahmen des Vertrages erstellte Datenbanken auf eigene Kosten spätestens vier Wochen nach Vertragsende sowohl mittels Datenfernübertragung als auch auf Datenträgern in einer von pbdirekt gewählten Form an den Kunden oder einen von diesem benannten Dritten herausgeben, soweit dies Im Funktionsumfang des Dienstes von Nöten war und
12.5.2 die Daten des Kunden nach Bestätigung der erfolgreichen Übertragung unverzüglich löschen und sämtliche angefertigte Kopien vernichten.
13. Höhere Gewalt
13.1 pbdirekt ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
13.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten z. B. Kriege, Streiks, Unruhen, Enteignung, Sturm, Überschwemmung und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von pbdirekt nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen).
13.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen und die andere Vertragspartei in gleicher Weise zu informieren, sobald das Ereignis höherer Gewalt nicht mehr besteht.
14. Schriftformerfordernis, Rechteübertragung, AGB, anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
14.1 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Garantien sind nur dann als Garantien im Rechtssinne zu qualifizieren, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet sind. Werden Erklärungen, Ergänzungen, Konkretisierungen, Zusicherungen und/oder Garantien von Vertretern oder Hilfspersonen des pbdirekt-Partners erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der pbdirekt-Partner hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
14.2 Die Vertragsparteien können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der anderen Partei die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übertragen.
14.3 Auf diesen Vertrag finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der pbdirekt Anwendung. Diese können unter www.pbdirekt.de abgerufen werden. Sollten Regelungen dieses Vertrages mit den AGB von pbdirekt kollidieren, so gehen die Regelungen dieses Vertrages vor. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diesen Vertrag keine Anwendung.
14.4 Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierender Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von pbdirekt. pbdirekt ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
14.6 Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird.
Stand 03/2022