AGB Software-Lizenzvereinbarung
Software-Lizenzvereinbarung
mit der pbdirekt, Praun, Binder und Partner GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Edgar Praun und Alexander Huscheck Kranstr. 8, 70499 Stuttgart (nachfolgend "pbdirekt" genannt).
1. Vertragsgegenstand
pbdirekt räumt dem Anwender das nicht ausschließliche Recht ein, die erworbene Software gemäß den nachstehenden Softwarelizenzbedingungen im Vertragsgebiet zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei pbdirekt und deren Lizenzgebern.
2. Nutzungsrechte des Anwenders
2.1 Hat der Anwender eine Einzellizenz erworben, ist er berechtigt, die Software als Einplatzversion auf einem einzigen Personal-Computer (PC) sowie für einen einzigen Nutzer zu installieren. Bei Erwerb einer Mehrplatz-Lizenz gilt das Nutzungsrecht für die vereinbarte Anzahl von gleichzeitigen Benutzern, das heißt für die vereinbarte Anzahl von Clients, die gleichzeitig mit der Software arbeiten. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software ist unzulässig. Der Einsatz der Software auf einem Netzwerk-Server ist nur erlaubt, wenn technisch sichergestellt ist, dass eine zeitgleiche Nutzung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Clients ausgeschlossen ist.
Für Einzel- und Mehrplatzlizenzen bezieht sich das Nutzungsrecht nach diesen Lizenzbedingungen nur auf einen Standort. Für eine zeitgleiche Nutzung der Software an mehreren Standorten ist der Erwerb einer Terminal-Server-fähigen Lizenz erforderlich, sofern diese von pbdirekt angeboten wird.
2.2 Hat der Anwender eine Terminal-Server-Lizenz erworben, ist er berechtigt, die Software auf einem Terminal-Server zu installieren und von unterschiedlichen Standorten zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt für die vereinbarte Anzahl gleichzeitiger Benutzer, das heißt für die vereinbarte Anzahl von Clients, die gleichzeitig mit der Software arbeiten. Der Anwender hat sicherzustellen, dass eine zeitgleiche Nutzung der Software durch mehr als die vereinbarte Anzahl von Clients ausgeschlossen ist.
2.3 Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestimmungs- gemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendige
Sicherungskopien zu erstellen. Hat der Anwender eine Lizenz für eine Einplatzversion erworben, dienen die Originaldatenträger (CD Rom, DVD etc.) als Sicherungskopie. Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs und der sonstigen Dokumentation ist nicht zulässig. Die Software muss in der von pbdirekt freigegebenen Betriebssystemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden.
2.4 Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine dahingehende Anfrage an pbdirekt zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß der Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. pbdirekt behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern.
2.5 Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn pbdirekt die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. pbdirekt nimmt diese Änderungen nur gegen eine angemessene Vergütung, z.B. im Rahmen eines Softwarewartungs- und/oder -pflegevertrags, vor.
2.6 Die Vermietung der Software, die Erteilung von Unterlizenzen, sowie die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch pbdirekt erfolgen.
2.7 Der Anwender ist berechtigt, die vollständige Software einschließlich Anwenderdokumentation unter gleichzeitiger Übertragung der vorstehend aufgeführten Nutzungsrechte innerhalb des Vertragsgebiets an Endanwender weiter zu veräußern. Die Berechtigung erstreckt sich nicht auf Kopien der Software oder von Teilen derselben. Hat der Anwender eine Mehrplatz- oder Terminal- Server-Version der Software erworben, ist die Übertragung der Nutzungsrechte nur insgesamt zulässig, eine Übertragung von Nutzungsrechten an einzelnen Clients ist nicht erlaubt. Die Wirksamkeit der Übertragung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Anwender pbdirekt die Übertragung anzeigt und sich der neue Nutzer bei pbdirekt als solcher registrieren lässt.
Der Dritte hat sich gegenüber pbdirekt mit den Lizenzbedingungen von pbdirekt einverstanden zu erklären, und der Anwender hat ihm diesen Lizenzvertrag zu übergeben.
2.8 Mit der Übergabe der Software erwirbt der Dritte die Nutzungsrechte nach diesem Vertrag und tritt damit an die Stelle des Anwenders. Gleichzeitig erlöschen alle dem Anwender in diesem Vertrag eingeräumten
Nutzungsrechte an der Software. Der Anwender ist verpflichtet, sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien der Software umgehend zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien.
2.9 Die unter dieser Ziffer genannten Nutzungsrechte werden dem Anwender unter der auf-schiebenden Bedingung erteilt, dass er den Kaufpreis vollständig entrichtet hat und sich vor der ersten Nutzung der Software telefonisch oder auch schriftlich unter der unten aufgeführten Adresse bei pbdirekt als Endkunde registrieren lässt.
2.10 Der Anwender hat hierzu die folgenden Daten
pbdirekt vollständig mitzuteilen:
- Name des Anwenders bzw. der Firma, welche die gegenständliche Software erworben hat
- postalische Anschrift
- Telefonnummer und Telefaxnummer
- E-Mailadresse
- Branche und Anzahl der Mitarbeiter und
- Software-Produkt ggf. nebst erworbener Module und Anzahl der erworbenen Clients sowie die Lizenznummer des Produktes.
3. Gewährleistung
3.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
3.2 Die vertragsgegenständliche Software ist für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten konzipiert worden und kann nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten berücksichtigen. pbdirekt haftet dafür, dass die Software mit der Leistungsbeschreibung übereinstimmt.
3.3 Gegenstand der Gewährleistung ist die Software ausschließlich in der von pbdirekt ausgelieferten Version. Fehler an der Software, die auf nachträgliche Eingriffe des Anwenders oder Dritter zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Anwenders oder Drittprodukten.
Der Anwender hat keinen Anspruch auf Vornahme von Programmerweiterungen oder Programm- Änderungen nach Gefahrübergang, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden.
3.4 Offensichtliche Mängel hat der Anwender unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Ihr ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung.
3.5 Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung und Wartung seiner individuellen Daten verantwortlich. pbdirekt weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere im Gewährleistungsfall erforderlich und diese vollständig an pbdirekt herauszugeben ist, damit pbdirekt eine Problemanalyse vornehmen kann.
3.6 pbdirekt ist nach eigener Wahl berechtigt, Mängel durch Beseitigung der durch Lieferung mangelfreier Ware zu beheben. pbdirekt ist berechtigt, Mängel durch Überlassung eines neuen Releases zu beheben oder ohne zusätzliche Kosten für den Vertriebspartner solche Änderungen an dem Produkt durchzuführen, die aufgrund von Mängeln erforderlich werden, soweit dadurch die vertragsgegenständliche Leistung nicht mehr als nur unerheblich verändert wird.
3.7 Der Anwender hat pbdirekt bei der Lokalisierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch zur Verfügung stellen von Papierausdrucken oder Systembeschreibungen zu unterstützen.
4. Haftung pbdirekt
4.1 pbdirekt haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch pbdirekt, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die pbdirekt, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
4.2 Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet pbdirekt, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet pbdirekt im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.
4.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
4.4 Soweit pbdirekt nach Ziffer 4.2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von pbdirekt beschränkt.
4.5 pbdirekt haftet nicht für Schäden, sofern und soweit der Anwender deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.
4.6 Die Regelungen dieser Ziffer 4. gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von pbdirekt.
4.7 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
5. Außerordentliches Kündigungsrecht
5.1 pbdirekt ist berechtigt, diesen Lizenzvertrag bei schwerwiegender Missachtung ihrer Urheberrechte an der Software durch den Anwender aus wichtigem Grund zu kündigen. Mit Zugang der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Anwenders. Die Software ist zurückzugeben und alle vorhandenen Softwarekopien sind zu vernichten.
6. Nutzung von Kundendaten
6.1 pbdirekt wird die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mitgeteilten Kundendaten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften behandeln.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.
7.2 Soweit der Anwender Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen der Sitz von pbdirekt.
7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN- Kaufrechts.
7.4 Soweit der Anwender Kaufmann ist oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, ist Gerichtsstand der Sitz von pbdirekt. pbdirekt ist aber auch berechtigt, den Anwender an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Stand 03/2022